In der Regel genügt die Angabe des Jahresbeitrages in der entspr. Rubrik in der Steuererklärung. Einzelne Kantone verlangen eine Kopie des Einzahlungsscheines oder des Mitgliederausweises.
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Der Gewerkschaftsmitgliederbeitrag kann in einzelnen Kantonen vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden.
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In der Regel genügt die Angabe des Jahresbeitrages in der entspr. Rubrik in der Steuererklärung. Einzelne Kantone verlangen eine Kopie des Einzahlungsscheines oder des Mitgliederausweises.
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