Wie funktionieren die Arbeitszeitmodelle
Bei gleitende Arbeitszeiten werden Block- und Gleitzeiten definiert. Mitarbeiter:innen müssen nur während der Blockzeiten zwingend anwesend bzw. bei Homeoffice erreichbar sein. Während der Gleitzeiten kann die Arbeit selbständig eingeteilt, und vor- oder nachgeholt werden. Die Sollarbeitszeit muss je nach Bestimmung auf wöchentlicher, monatlicher oder jährlicher Basis erreicht werden. Die Arbeitszeitautonomie liegt bei den Arbeitnehmenden.
Bei der Jahresarbeitszeit wird Abrechnung der Arbeitszeit auf ein Jahr ausgedehnt und eine bestimmt Anzahl Arbeitsstunden festgelegt, die innerhalb von 12 Monaten geleistet werden, muss. Am Ende der Periode werden Plus- oder Minusstunden festgestellt. Die Arbeitszeit wird den betrieblichen Bedürfnissen angepasst. Damit variiert das Stundensaldo unterm Jahr laufend, je nach Auslastung. Die Arbeitszeitautonomie liegt damit beim Arbeitgeber. Wenn viel Arbeit ansteht, wird mehr Arbeit geleistet, wenn es wenig zu tun gibt, wird die Arbeitszeit reduziert. Die Mitarbeitenden müssen aber rechtzeitig über eine Anpassung der Arbeitszeiten informiert werden und die gesetzliche Bestimmung zu Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten gelten weiterhin.
Überstunden: Entschädigt oder kompensiert?
Im Gleitzeitmodell wird ein Saldo definiert in welchem sich die Gleitzeitstunden bewegen sollen (z.B. +/- 20 Stunden). Die Verantwortung liegt bei den Arbeitnehmenden, die Mehr- oder Minderarbeit zu kompensieren. Darüber hinaus gelten Mehrstunden als freiwillig und können daher vom Arbeitgeber entschädigungslos gestrichen werden. Bei Minusstunden kann entsprechend ein Lohnabzug erfolgen. Das gilt auch bei einer Kündigung.
Achtung: Werden Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, müssen sie entschädigt werden. Wenn Arbeitnehmende Überstunden aus eigener Initiative leisten, ist entscheidend, ob sie für den Arbeitgeber objektiv notwendig waren. Die Pflicht zur Entschädigung gilt auch, wenn freiwillige Mehrstunden nicht abgebaut werden können. Dann werden sie zu «richtigen» Überstunden, die ausbezahlt werden müssen.
Wenn Minusstunden entstehen, weil der Arbeitgeber den Mitarbeitenden wegen fehlenden Aufträgen keine Arbeit geben kann, spricht man vom «Annahmeverzug» (Art. 324 OR).In diesem Fall ist der Lohn dennoch geschuldet und die Arbeitnehmende muss die Stunden nicht nachholen.
Mehr- und Minusstunden im Jahresarbeitszeitmodell
Bei der Jahresarbeitszeit werden Mehr- oder Minusstunden erst am Ende des Jahres festgestellt. Dann stellt sich die Frage, wie damit verfahren wird. Die Jahresarbeitszeit ist als solche gesetzlich nicht geregelt, deshalb ist eine klare Regelung im Betrieb notwendig. Nur dann kann das Modell für die Mitarbeitenden und den Arbeitgeber gleichermassen vorteilhaft sein.
Im Jahresarbeitszeitmodell besteht die Möglichkeit, einen Teil der Mehr- oder Minusstunden auf das neue Jahr zu übertragen, ohne dass der Arbeitgeber Überstunden ausbezahlen oder auf die Minusstunden verzichten muss. Es sollte im Vertrag, Reglement oder GAV aber klar festgelegt sein, um welche Anzahl Stunden es sich handelt. Mit dem Ziel, dass sie im neuen Jahr abgebaut oder aufgearbeitet werden können. Stunden, die über den vereinbarten Übertrag hinausgehen, müssen ausbezahlt werden. Minusstunden muss der Arbeitgeber zu seinen Lasten abschreiben.
Wichtig ist neben der Abrechnung Ende Jahr und bei Stellenaustritt, die Mitsprache der Mitarbeitenden bei der Festlegung der Arbeitszeiten. Wann bzw. in welchen Fällen müssen wie viele Stunden geleistet werden? Wann wird die Mehrarbeit spätestens kommuniziert und unter welchen Umständen können Arbeitnehmende sich mit guten Gründen davon ‘freistellen lassen’? Klar festgehalten werden sollte auch wie mit Absenzen und Ferien umgegangen wird, damit keine Konflikte entstehen.
Wichtige Regelungen beim Jahresarbeitszeitmodell:
- Wie hoch ist der mögliche Übertrag von Plus oder Minusstunden ins neue Jahr?
- Wie wird die Arbeitszeit abgerechnet, an den effektiven Tagen oder als Prozentsaldo über die gesamte Woche verteilt?
- Welche Mitbestimmungsrechte haben Arbeitnehmende bei der Festlegung der Arbeitszeit?
- Wie lange im Voraus müssen Mehrstunden angekündigt werden?
- Wie werden Minus- und Plusstunden bei Austritt geregelt?
Ganz wichtig: Die Stundenerfassung muss immer gewährleistet sein. Falls nicht, notiere deine Arbeitszeit selber.
Weitere Informationen
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Bei Fragen kannst du dich jederzeit an unsere Gewerkschaftssekretär:innen wenden: .
