Ein bitteres Weihnachtsgeschenk für die Entwicklungszusammenarbeit

Von: Simone Wasmann

Die Budgetdebatte im Parlament endete mit einem Kahlschlag: 110 Millionen Franken sollen allein im nächsten Jahr bei der Entwicklungszusammenarbeit eingespart werden. Dieser Entscheid hat direkte Auswirkungen auf die Anstellten im NGO-Sektor.

Bereits zu Beginn der Wintersession war klar, dass es im Budget 2025 drastische Kürzungen geben wird. Die bürgerliche Mehrheit erhöhte das Armeebudget um eine halbe Milliarde ohne dabei die die heilige Kuh der Schuldenbremse anzutasten. Dieses Geld wird nun unter anderem bei der Entwicklungszusammenarbeit (110 Mio.) und im Asylbereich (85 Mio.) eingespart. Diese Massnahmen gehen zu Lasten der Menschen im globalen Süden und der Ärmsten in der Schweiz. Beides Gruppen, die es schwer haben ihre Interessen zu vertreten. Auch dem Bundespersonal Geld gestrichen (70 Mio.).

Es war ein unwürdiges Feilschen im National- und Ständerat, das mit einer Kürzung von 110 Millionen für 2025 endete. Gleichzeitig wurde zudem der Rahmenkredit für die Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 2025 bis 2028 verhandelt. Diese Debatte endete mit einer Kürzung um weiteren 151 Millionen. Bereits Anfang des Jahres 2024 wurde entschieden, dass ein Grossteil der Gelder für den dringend notwendige Wiederaufbau der Ukraine zu Lasten der Entwicklungszusammenarbeit gehen soll. Eine fragwürdige Entscheidung, denn diese Mittel werden in anderen Krisenregionen in Asien und Subsahara-Afrika fehlen.

Doch auch in der Schweiz wird der NGO-Sektor die Auswirkungen zu spüren bekommen. Viele NGOs finanzieren einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit über Leistungsverträge mit dem Bund. Die Kürzung dieser Bundesgelder kann nicht einfach durch private Spenden kompensiert werden. Damit droht nicht nur die Schliessung ganzer Projekte, sondern auch Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in der Schweiz geraten unter Druck. Das betrifft Programmverantwortliche, Projektleiter:innen, aber auch Angestellte in der Kommunikation und Administration.

Sparmassnahmen auf dem Rücken der Angestellten verhindern

Um sozialverträgliche Antworten zu finden, braucht es die Mitwirkung der Mitarbeitenden. Sie müssen frühzeitig und transparent über die Konsequenzen informiert werden. Die Personalvertretung (z.B. die Personalkommission oder die Gewerkschaft) muss in die Lösungsfindung einbezogen werden. Ihre Vorschläge müssen ernsthaft geprüft werden, wofür auch genügend Zeit eingeräumt werden muss. Sparmassnahmen zu Lasten des Personals und Entlassungen dürfen immer nur das letzte Mittel sein! Wo sie unumgänglich sind, muss ein Sozialplan die Konsequenzen bestmöglich abfedern.

VPOD-NGO unterstützt seine Mitglieder dabei, Sparmassnahmen auf Kosten des Personals möglichst zu verhindern und Sozialpläne auszuarbeiten, welche die soziale Härte von Entlassungen mildern. Die wichtigsten Informationen findest du hier: Mitwirkung bei Sparmassnahmen

Bist du von Sparmassnahmen betroffen oder bedroht? Kontaktiere das Sekretariat von VPOD-NGO.