Es gibt in diesem Bereich so viele Formen von Verträgen wie es NGOs gibt, oder sogar mehr. Unter Mandatsverträgen werden auch befristete Verträge, Vereinbarung, Einsatzvertrag, Honorarvertrag, Stundenlohnverträge u.a.m. verstanden.
Der gesetzliche Rahmen ist im OR zu finden («Der Auftrag» Art. 394 - 406). Diese Artikel sind sehr allgemein gehalten und lassen sehr viel Spielraum. So gibt es Verträge, die nur gerade die Rahmenbedingungen regeln wie Dauer, Ort, Inhalte Ziele und Honorar. Aber auch solche, die Sozialversicherungsabgaben in Abzug bringen, die Ferien und den Dreizehnten bezahlen, die den Lohn bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und sogar die Weiterbildungspflicht regeln.
Man kann Mandatsverträge nicht grundsätzlich verteufeln. Es gibt durchaus für beide Parteien sinnvolle Verträge, die der jeweiligen Situation angepasst sind. Die meisten NGO erhalten Aufträge von der öffentlichen Hand, diese werden je länger je mehr kurzfristg vergeben (Sparmassnahmen). Auf solche Aufträge kann eine Institution mit Mandatsverträgen reagieren und es gibt viele Selbständigerwerbende, die diese Aufträge gerne annehmen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber es gibt einiges, auf das aus gewerkschaftlicher Sicht geachtet werden muss.
- Werden durch MandatärInnen ordentliche Stellen eingespart?
- Wird durch MandatärInnen Lohndumping betrieben?
- Handelt es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit?