Es ist sehr wichtig, als Peko oder als Mitarbeitende ein Mitspracherecht einzufordern. Die besten Lösungen können nur gefunden werden, wenn die Mitarbeitenden in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Dazu ist es notwendig, von der Geschäftsleitung eine proaktive Kommunikation und die vollständigen Informationen einzufordern.
Drohende Sparmassnahmen führen häufig zu Verunsicherung bei den Beschäftigten. Im schlimmsten Fall verschlechtert sich das Arbeitsklima und der Stress nimmt zu. Eine gute Kommunikation zwischen Mitarbeitenden, Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung kann dem entgegenwirken und Vertrauen schaffen.
Prozesse der Mitsprache
Für eine gute Zusammenarbeit empfiehlt es sich, einen Mitwirkungsprozess zu vereinbaren. In einigen Organisationen sind solche Prozesse bereits reglementarisch geregelt, z.B. im Personalreglement, im Peko-Reglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Es lohnt sich, diese Reglemente zur Hand zu nehmen und gegebenenfalls die Arbeitgeberseite daran zu erinnern.
Es ist wichtig, genügend Zeit einzuplanen. Eine Peko muss genügend Zeit haben, um die Informationen zu verstehen, die Mitarbeitenden zu konsultieren und wenn nötig externen Rat einzuholen. Es muss auch berücksichtigt werden, dass es Zeiten gibt, in denen dies schwieriger oder langwieriger ist. Zum Beispiel in Zeiten hoher Arbeitsbelastung oder während der Ferienzeit.
Frühzeitige und transparente Information
Es ist wichtig, dass Konsultationen ernsthaft und offen durchgeführt werden, damit die Vorschläge der Mitarbeitenden wirklich Gehör finden und eine Chance auf Umsetzung haben. Es ist bisweilen zwar notwendig, dass bestimmte Informationen zwischen GL und Peko vertraulich behandelt werden. Jedoch muss immer gewährleistet sein, dass die Peko die Mitarbeitenden konsultieren kann.
Das oberste Ziel ist, Sparmassnahmen auf dem Rücken des Personals und Entlassungen zu verhindern. Sind sie unumgänglich, sollen soziale Härten möglichst gemindert werden.
Konsultationspflicht bei Massenentlassungen
Kommt es zu mehreren Entlassungen, ist zu prüfen, ob es sich um eine Massenentlassung handelt. Diese wird wie folgt definiert:
- Ab 10 Personen in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten
- Ab 10 % der Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 100 und weniger als 300 Mitarbeitenden
- Ab 30 Personen in Betrieben mit 300 oder mehr Beschäftigten
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Massenentlassung zu melden, wenn diese mindestens zehn Mitarbeitende betroffen sind. In einigen Kantonen beginnt die Meldepflicht bereits bei sechs Entlassungen (Art. 53 AVV).
Bei Massenentlassung besteht eine gesetzliche Pflicht zur Konsultation der Mitarbeitenden und ihrer Vertretungen mit dem Ziel, Kündigungen zu vermeiden oder einen Sozialplan auszuhandeln.
Sozialplan
Ein Sozialplan soll dazu dienen, die sozialen Härten von Entlassungen zu mildern. Ziel ist es, den betroffenen Mitarbeitenden zu helfen, rasch einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu finden. Ein Sozialplan kann eine Vielzahl von Maßnahmen umfassen. Wichtig ist, dass er unter Mitwirkung der Mitarbeitenden entwickelt und umgesetzt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Massnahmen ihr Ziel erreichen.
Mögliche Inhalte eines Sozialplans sind:
- Vorrang für bestehende Mitarbeitende bei freien Stellen innerhalb der Organisation
- Unterstützung bei der Stellensuche: Vermittlung von Kontakten, Beratung und Unterstützung bei Bewerbungen durch das HR, Stellensuche während der Arbeitszeit, Freistellung für Bewerbungsgespräche
- Flexible Handhabung von Kündigungsfristen
- Finanzierung von Jobcoachings, Weiterbildungen, Outplacement-Beratungen etc.
- Finanzielle Entschädigungen
- Unterstützung bei Frühpensionierungen und Überbrückungsbeiträge für ältere Mitarbeitende
Einige NGOs verfügen bereits über Sozialpläne oder Reglemente, welche die Unterstützung der Mitarbeitenden Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen regeln. Auch viele GAV’s enthalten Sozialpläne. Das hat den Vorteil, dass bereits präventiv entsprechende Rückstellungen gebildet werden können, um im Falle von Entlassungen Sozialplanmassnahmen finanzieren zu können.
Unterstützung durch VPOD-NGO
Mitglieder von VPOD-NGO können sich jederzeit an das Sekretariat wenden, um Rat und Unterstützung zu erhalten. Gemeinsam sind wir stark!