Nur allzu oft wird erst im Konfliktfall bewusst, dass es zwar eine Personal-Mitbestimmung gibt, diese aber ungenügend oder nicht präzise genug geregelt ist, sodass auf beiden Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmende – grosse Unsicherheiten oder Missverständnisse entstehen. Es wird zuwenig konsequent unterschieden zwischen den einzelnen Begriffen der Partizipation (siehe Tabelle). Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die richtigen Begriffe verwendet werden und allen Beteiligten klar ist, was sie bedeuten. So werden klare Verhältnisse geschaffen über Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation der Angestellten. Mitbestimmungsmodelle sind ein wichtiger Beitrag an innerbetriebliche Transparenz, vor allem aber bilden sie eine Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Personal – sowohl bei der Ausarbeitung neuer Regelungen als auch im Konfliktfall.
Mitwirkungsmodelle in NGO
Mitbestimmung und Mitsprache ist für alle Beteiligten eine gute Sache.
Beispiel einer Mitwirkungstabelle, wie sie in einem GAV von vpod-ngo mit einer
NGO ausgehandelt worden ist
Die drei Mitwirkungsgrade sind:
Grad 3: Mitbestimmung (Synonym: Mitentscheidung)
Grad 2: Mitsprache / Anhörung (Synonym: Konsultation)
Grad 1: Information
Mitwirkungsgegenstand |
Mitwirkungsrechte von VPOD, vertreten durch VPOD-NGO |
Mitwirkungsrechte der Personalkommission |
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GAV und Anhänge (Lohnskala, Personalmitbestimmung, Mobbing, Paritätische Kommission) sowie allfällige Zusatzvereinbarungen |
3 |
2 |
Sozialplan |
3 |
2 |
Verhältnis GAV/Einzelarbeitsvertrag EAV: Formulare für EAV |
2 |
1 |
Anwendungsbestimmungen zur Arbeitszeit |
2 |
2 |
Spesenreglement |
2 |
2 |
Bildungsangebote |
– |
2 |
Weiterbildungsreglement |
2 |
2 |
Änderungen der Arbeitsorganisation |
– |
1 |
Strategisches Leitbild ( Änderungen der Organisationsstrukturen und Ziele usw.) |
– |
1 |
Downloads | ||
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06.04.2016 | Mitwirkungsrechte in NGO | PDF (167.5 kB) |
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06.04.2016 | Musterreglement Personalkommission | PDF (66.4 kB) |
Und das Gesetz?
Seit dem 1. Mai 1994 Jahren kennt das schweizerische Arbeitsrecht ein minimales gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht («Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben – Mitwirkungsgesetz»)
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06.04.2016 | Rechtliche Grundlage – Mitwirkungsgesetz MwG | PDF (477.6 kB) |