Personalkommission

Viele Angestellte von NGO wünschen sich Mitsprache in ihrem Betrieb. Und auch immer mehr Arbeitgeber sehen das Potential von ausgebauten Mitbestimmungsmöglichkeiten. Doch was heisst Mitbestimmung konkret? Wie können Angestellte ihre Rechte einfordern? Und worauf sollten beide Seiten achten?

  • Gründung einer Personalkommisson

    In der Schweiz sind die Mitspracherechte im Mitwirkungsgesetz geregelt. Darin ist das Recht festgeschrieben, eine Personalkommission (PEKO) zu gründen. Die Arbeitgeberin muss die Gründung einer PEKO unterstützen und mit ihr zusammenarbeiten.

  • Aufgaben der Personalkommission

    Eine Personalkommission hat einen gesetzlichen Auftrag: Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Arbeitgeberin. Die Geschäftsleitung muss sie dabei unterstützen und mit ihr zusammenarbeiten. Die Aufgaben der Peko können erweitert werden und auch die individuelle Unterstützung von Mitarbeitenden regeln.

  • Mitwirkung bei Sparmassnahmen

    «Ich bin in der Peko einer NGO. Die Geschäftsleitung hat angekündigt, dass aufgrund der Budgetkürzungen bei der Entwicklungshilfe auch bei uns Sparmassnahmen drohen. Wie sollen wir vorgehen?»