Die sofortige Freistellung wird immer öfter angewendet - ein Thema, welches auch den VPOD-NGO stark beschäftigt. Zudem ist die Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs leider eine Problematik, mit der sich Arbeitnehmende konfrontiert sehen.
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Entlassen und freigestellt
Entlassungen oder auch Kündigungen durch Mitarbeitende werden immer öfter mit einer sofortigen Freistellung der betroffenen Person verknüpft. Auch vpod-ngo ist zunehmend mit Fragen zur sofortigen Freistellung konfrontiert. Ist bereits eine Entlassung für die Mitarbeitenden eine einschneidende Massnahme, kann die sofortige Freistellung als zusätzliche „Bestrafung“ erlebt werden.
Was ist zu beachten, wie kann ich reagieren? Empfehlungen des vpod-ngo finden sich im Merkblatt.
Kündigung während des unbezahlten Urlaubs
Eine Kündigung während des unbezahlten Urlaubs ist von Gesetzes wegen leider nicht ausgeschlossen; der – beschränkte – zeitliche Kündigungsschutz besteht nur während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst usw (vgl. Art. 336c OR). Sofern diese Thematik vertraglich - im Einzelarbeitsvertrag samt Personalreglement oder in einem allfälligen GAV - nicht klar geregelt ist, stellt sich die Frage, ob die Kündigung während des unbezahlten Urlaubs wirksam wird und / oder missbräuchlich ist (Art. 336 OR). Unsere Kurzdokumentation (als PDF-Dokument) gibt Auskunft.
Gewerkschaftsmitglieder können sich jederzeit für weitergehende Beratung an das Sekretariat von vpod-ngo wenden. Jetzt Mitglied werden und vom vielfältigen Angebot des VPOD profitieren!