Oft kommt es am Arbeitsplatz zu Differenzen über geleistete Mehrarbeit. Wie sind Überstunden – also jene Arbeitsstunden, die über das vereinbarte Pensum hinausgehen – abzugelten? Besteht Anspruch auf einen Zuschlag? Oder kann der Arbeitgeber die Kompensation oder Bezahlung der Mehrstunden gänzlich verweigern?
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Spätestens Ende Jahr stellen sich immer wieder Fragen zum Abbau von Überstunden und Feriensaldi: Wie viele Überstunden darf man aufs neue Jahr übertragen, bis wann müssen sie kompensiert werden oder hat man Anspruch auf Auszahlung? Wie lange darf ich mein Feriensaldo „aufsparen“ oder gehen Ferien und Überstunden gar verloren? Viele NGO haben im Personal- oder Anstellungsreglement den Umgang mit Überstunden und Feriensaldo geregelt. Oft sind diese Vorgaben aber nicht präzise genug ausformuliert – vor allem, wenn es sich um angeordnete Überstunden oder um Gleitzeitsaldi bei Jahresarbeitszeit handelt.
Und das Gesetz?
Es ist verwirrlich: Überstunden können in bestimmten Fällen vom Arbeitgeber verlangt werden – bezahlt werden müssen sie dagegen nicht immer. Grundsätzlich müssen Überstunden zwar per Gesetz entweder durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt werden. Gleichzeitig erlaubt es das Arbeitsrecht jedoch, im Arbeitsvertrag schriftlich zu vereinbaren, dass Überstunden weder kompensiert noch entschädigt werden. In diesem Dokument werden die juristischen Aspekte erklärt.
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